Richtlinie 1999/92/EG — ATEX 153
Die Richtlinie 1999/92/EG, häufig als ATEX-Betriebsrichtlinie oder ATEX 153 bezeichnet, bildet die europäische Grundlage für den Schutz von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. In Deutschland wird diese Richtlinie insbesondere über die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung praktisch umgesetzt.
Für Betreiber bedeutet dies, dass Explosionsrisiken systematisch ermittelt, explosionsgefährdete Bereiche bewertet, Zonen festgelegt und geeignete technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Aus Beratungssicht ist dies ein zentraler Ansatzpunkt, um Unternehmen aufzuzeigen, dass Explosionsschutz keine reine Dokumentationspflicht ist, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit, Betreiberverantwortung und rechtssicheren Unternehmensführung.