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Nur fünf Meter versetzt: Gilt die Ex-Zoneneinteilung noch?
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Zoneneinteilung2026-08-264 min

Nur fünf Meter versetzt: Gilt die Ex-Zoneneinteilung noch?

„Die Anlage ist unverändert. Wir haben sie lediglich fünf Meter versetzt.“

Gerade dieses lediglich verdient im Explosionsschutz Aufmerksamkeit.

Eine Zoneneinteilung gehört nicht allein zu einer Maschine. Sie beschreibt, wo und wie häufig eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Dafür sind sowohl die Freisetzungsquelle als auch ihre Umgebung maßgeblich. Fünf Meter weiter können Lüftung und Verdünnung anders wirken. Wände, Lüftungsöffnungen, Gruben, Abläufe, Überdachungen oder benachbarte Anlagen können die Ausbreitung verändern. Auch neue Zündquellen, Leitungswege, Erdung und Wechselwirkungen müssen berücksichtigt werden.

Die bestehende Zoneneinteilung ist durch den Versatz nicht automatisch falsch. Sie bleibt aber auch nicht ohne Prüfung automatisch belastbar. Die Verlagerung ist als Änderung zu bewerten.

Nach § 6 GefStoffV muss das Explosionsschutzdokument erkennen lassen, dass Gefährdungen ermittelt, ein Explosionsschutzkonzept umgesetzt und Bereiche eingeteilt wurden. Es ist bei wesentlichen Veränderungen zu überarbeiten. Zusätzlich verlangt Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV bei prüfpflichtigen Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen eine Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme. Ob der konkrete Versatz diese Schwelle erreicht, ist anhand seiner Auswirkungen fachkundig festzustellen – nicht anhand eines pauschalen Meterwerts.

Eine belastbare Änderungsprüfung vergleicht alte und neue Randbedingungen: Stoffdaten und Betriebszustände, Art und Grad der Freisetzung, Lüftungswirksamkeit, mögliche Ansammlungen, Öffnungen und Vertiefungen, benachbarte Zündquellen sowie die Eignung von Gerätegruppe, Kategorie beziehungsweise EPL, Gasgruppe und Temperaturklasse. Auch Potentialausgleich, Kabeleinführungen, Schutzsysteme und die erforderliche Prüfung nach der Neuinstallation gehören in die Betrachtung.

TRGS 720 und TRGS 722 konkretisieren die Ermittlung der Explosionsgefährdung und Maßnahmen zur Vermeidung oder Einschränkung explosionsfähiger Gemische. IEC 60079-10-1 unterstützt die Bereichseinteilung, IEC 60079-14 die Planung, Errichtung und Erstprüfung.

Nicht die Entfernung entscheidet. Entscheidend ist, ob sich eine Annahme verändert hat, auf der das Explosionsschutzkonzept beruht.

Welche unscheinbare Anlagenänderung hatte bei Ihnen die größte Auswirkung auf Lüftung oder Zoneneinteilung?

Quellen

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