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Warum zwei scheinbar identische Anlagen dennoch unterschiedliche Ex-Zonen haben können
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Zoneneinteilung2026-08-183 min

Warum zwei scheinbar identische Anlagen dennoch unterschiedliche Ex-Zonen haben können

Zwei Produktionsanlagen. Derselbe Rohstoff. Dieselbe Prozessanlage. Dieselbe Produktionskapazität.

Und dennoch kann die Zoneneinteilung nach der EN IEC 60079-Reihe unterschiedlich ausfallen.

Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich. Tatsächlich entspricht es jedoch genau dem Grundgedanken des modernen Explosionsschutzes.

Eine explosionsgefährdete Zone wird nicht durch den Anlagentyp oder den Industriezweig bestimmt. Ebenso wenig kann eine bereits vorhandene Zoneneinteilung einfach auf eine andere Anlage übertragen werden. Jede Zoneneinteilung ist das Ergebnis einer eigenständigen technischen Bewertung der tatsächlichen Betriebsbedingungen.

Dabei sind deutlich mehr Einflussgrößen zu berücksichtigen, als häufig angenommen wird. Die Eigenschaften des Stoffes, die Freisetzungsquelle, der Freisetzungsgrad, Prozessdruck, Prozesstemperatur, die Wirksamkeit der Lüftung, die Betriebsweise, die Häufigkeit möglicher Freisetzungen, die Instandhaltungsstrategie sowie selbst kleine konstruktive Unterschiede können den Umfang einer explosionsgefährdeten Zone oder sogar deren Notwendigkeit wesentlich beeinflussen.

Betrachten wir zwei scheinbar identische Anlagen. In der ersten werden Armaturen vorbeugend ersetzt, Leckagen unverzüglich beseitigt und die Wirksamkeit der Lüftung regelmäßig nachgewiesen. In der zweiten erfolgt die Instandhaltung überwiegend reaktiv, die Lüftung arbeitet weniger effektiv und Prozessbedingungen haben sich im Laufe der Betriebsjahre verändert. Auf dem Papier sehen beide Anlagen nahezu identisch aus – aus Sicht des Explosionsschutzes handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Situationen.

Genau deshalb enthalten die EN IEC 60079-10-1 für Gase und Dämpfe sowie die EN IEC 60079-10-2 für brennbare Stäube keine standardisierten Zoneneinteilungen. Sie beschreiben eine systematische Bewertungsmethodik, mit der Fachkundige die tatsächlichen Betriebsbedingungen analysieren und technisch begründet beurteilen. Ingenieurwissen, praktische Erfahrung und fachliche Kompetenz sind dabei ebenso entscheidend wie die Anwendung der Norm selbst.

Für Betreiber und Anlagenverantwortliche hat dies eine wichtige Konsequenz. Ein Explosionsschutzdokument oder eine Zoneneinteilung ist kein Dokument, das nach der Inbetriebnahme dauerhaft unverändert bleibt. Nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden, wenn sich Stoffe, Verfahren, Anlagen, Lüftung oder Betriebsbedingungen ändern. Was heute eine zutreffende Zoneneinteilung ist, muss morgen nicht mehr richtig sein.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Erkenntnis. Explosionsschutz bedeutet nicht, eine Zoneneinteilung zu kopieren, sondern zu verstehen, warum sie festgelegt wurde. Der eigentliche Wert einer Zoneneinteilung liegt nicht in der Zeichnung selbst, sondern in der Qualität der technischen Bewertung, auf der sie basiert. Genau deshalb können zwei scheinbar identische Anlagen zu Recht unterschiedliche Ex-Zonen aufweisen.

Quellen

  • Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Produktrichtlinie)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • EN IEC 60079-10-1:2021 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Gasatmosphären
  • EN IEC 60079-10-2:2026 – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche – Staubatmosphären
  • EN IEC 60079-14:2024 – Planung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen
  • EN 1127-1 – Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Grundlagen und Methodik
  • TRGS 722 – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRGS 723 – Vermeidung der Entzündung explosionsfähiger Atmosphären
  • TRGS 724 – Maßnahmen gegen Explosionsgefährdungen

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