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Explosionsschutz2026-02-144 Min.

Der Fall wirkt einfach: ein Fass, eine Sackkarre, eine Pumpe

Ein geschlossenes Metallfass mit einer brennbaren Flüssigkeit wird mit einer Sackkarre durch eine Produktionshalle transportiert. Das Fass wurde bei einem externen Lieferanten befüllt, verschlossen und wirkt auf den ersten Blick unkritisch. Keine Leckage. Keine sichtbare Dampfbildung. Eine Routinehandlung in einem Betrieb, in dem brennbare Stoffe täglich zum Prozess gehören.

Nach dem Transport wird das Fass neben einer Anlage abgestellt. Der Bereich ist nicht als explosionsgefährdeter Bereich eingestuft. Die Gefährdungsbeurteilung verweist auf eine nur gelegentliche Dampfbildung bei offenen Tätigkeiten. Das Fass wird geöffnet. Kurz danach beginnt das Umpumpen in einen Mischbehälter über eine Schlauchverbindung. Alles erfolgt nach der üblichen Arbeitsweise. Keine mechanischen Beschädigungen, keine sichtbaren Zündquellen, keine offensichtlichen Abweichungen an der Pumpenanlage.

Und trotzdem kommt es in dem Moment zur Entzündung, in dem der Flüssigkeitsstrom einsetzt.

Die Anlage wird gesichert. Die Analyse beginnt. Die Flüssigkeit hat einen Flammpunkt deutlich unterhalb der Umgebungstemperatur. Während des innerbetrieblichen Transports wurde das Metallfass auf einer Sackkarre über einen Industrieboden bewegt. Vor dem Öffnen fand kein ausdrücklich festgelegter Potenzialausgleich zwischen Fass, Sackkarre, Schlauchsystem, Pumpe und Umgebung statt. Beim Öffnen bildet sich im Bereich der Füllöffnung ein Dampf-Luft-Gemisch. Die Pumpe ist elektrisch angetrieben und fest installiert. Die elektrische Installation wurde nach den Anforderungen der DIN EN IEC 60079-14 ausgeführt. Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche wurde im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzdokuments nach Gefahrstoffverordnung betrachtet.

Die Zündquelle wird jedoch nicht in der fest installierten elektrischen Anlage gefunden.

Beim Befüllen, Entleeren und Umfüllen von Metallgebinden mit brennbaren Flüssigkeiten können elektrostatische Aufladungen entstehen. Das gilt besonders dann, wenn Flüssigkeiten mit geringer Leitfähigkeit bewegt werden, wenn Schläuche, Gebinde, Transportmittel oder Bodenbeläge unterschiedlich ableitfähig sind oder wenn der Potenzialausgleich nicht eindeutig hergestellt und überprüft wird. Nähern sich leitfähige Teile mit unterschiedlichem elektrischem Potenzial einander an oder werden sie miteinander verbunden, kann eine Entladung auftreten. Bei Dampf-Luft-Gemischen mit niedriger Mindestzündenergie kann bereits eine sehr geringe Energieübertragung ausreichen, um eine Entzündung auszulösen.

Damit verschiebt sich die entscheidende Frage von der Gerätekennzeichnung zum Systemverhalten.

War die gesamte Tätigkeit als zusammenhängender Arbeitsablauf bewertet? War die Sackkarre Teil der Gefährdungsbeurteilung? Wurde die Wechselwirkung zwischen Industrieboden, Transportweg, Metallfass, Schlauch, Pumpe und Bediener betrachtet? War der Potenzialausgleich vor dem Öffnen und vor dem Umpumpen eindeutig festgelegt? Und wurde die unmittelbare Umgebung der Füllöffnung während des Umfüllvorgangs tatsächlich beherrscht?

Nach deutschem Explosionsschutzrecht reicht es nicht aus, nur die fest installierte Ex-Ausrüstung zu betrachten. Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und das Explosionsschutzdokument müssen auch Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Wechselwirkungen und vorhersehbare Abweichungen berücksichtigen. Für elektrostatische Zündgefahren ist in Deutschland insbesondere die TRGS 727 von zentraler Bedeutung. Sie beschreibt die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen und ist damit für solche Umfüll-, Transport- und Handhabungssituationen unmittelbar relevant. Ergänzend sind die TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722 und TRGS 723 für die Beurteilung gefährlicher explosionsfähiger Gemische, die Vermeidung oder Einschränkung solcher Gemische und die Vermeidung wirksamer Zündquellen maßgebend.

Gerade in Übergangsbereichen zwischen Logistik und Prozess entstehen häufig unterschätzte Explosionsrisiken. Das Fass wird als Verpackung gesehen, die Sackkarre als einfaches Transportmittel und die Pumpe als geprüfte technische Einrichtung. In Wirklichkeit bilden sie während des Umfüllvorgangs jedoch ein gemeinsames System. Wenn dieses System nicht als Ganzes bewertet wird, kann eine wesentliche Zündgefahr außerhalb des Blickfelds bleiben.

Der Fall wirkt einfach: ein Fass, eine Sackkarre, eine Pumpe.

Die eigentliche Schwachstelle liegt aber nicht zwingend in einem einzelnen Bauteil. Sie liegt häufig in der fehlenden systemischen Bewertung der gesamten Tätigkeit.

Die fachliche Kernfrage lautet deshalb:

Wo liegt in diesem Szenario die primäre Planungs- oder Organisationslücke?

Bei der Zoneneinteilung?

Beim fehlenden Potenzialausgleich?

Beim Transportmittel?

Bei der Arbeitsfreigabe?

Oder bei der Annahme, dass eine geprüfte Pumpe allein den Umfüllvorgang sicher macht?

Die Diskussion ist eröffnet.

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