Exquintia
Zurück zum Blog
Potentialausgleich2026-07-154 min

KABELBEWEHRUNG UND KABELSCHIRM: EIN KLEINER UNTERSCHIED MIT GROSSER WIRKUNG

Bei ATEX-Prüfungen entsteht regelmäßig die Frage, wie die Bewehrung eines Kabels angeschlossen werden muss. Darf sie nur auf der „sauberen Seite“ geerdet werden oder muss sie über die Kabelverschraubungen an beiden Enden in den Potentialausgleich einbezogen werden?

Die Antwort beginnt mit einer wichtigen Unterscheidung: Die Kabelbewehrung ist nicht dasselbe wie der Kabelschirm.

Die metallische Bewehrung dient in erster Linie dem mechanischen Schutz des Kabels. Nach DIN EN IEC 60079-14 (VDE 0165-1) ist sie grundsätzlich über geeignete Kabel- und Leitungseinführungen oder eine gleichwertige Verbindung an beiden Enden des Kabels in das Potentialausgleichssystem einzubeziehen. Bei dazwischenliegenden Anschlusskästen muss die elektrische Durchgängigkeit der Bewehrung entsprechend aufrechterhalten werden.

Eine geeignete Bewehrungs-Kabelverschraubung umfasst und klemmt die Bewehrung über den gesamten Umfang. Dadurch kann eine elektrisch leitfähige Verbindung hergestellt werden. Das bloße Vorhandensein einer metallischen Kabelverschraubung ist jedoch noch kein Nachweis für einen zuverlässigen Potentialausgleich.

Lackierte Oberflächen, Korrosion, nicht leitfähige Montageplatten, Dichtscheiben oder eine fehlerhaft montierte Klemmung können den elektrischen Pfad unterbrechen. Bei einem Kunststoffgehäuse oder einer nicht leitfähigen Kabeleinführungsplatte kann deshalb eine separate Erdungslasche mit einem Potentialausgleichsleiter erforderlich sein. Auch das Gehäuse oder die Montageplatte muss nachweisbar in den Potentialausgleich einbezogen sein.

Die Kabelbewehrung darf nicht ohne elektrotechnische Auslegung und Nachweis als Ersatz für den Schutzleiter verwendet werden.

Für einen leitfähigen Kabelschirm gelten andere Anforderungen. Insbesondere bei eigensicheren Mess-, Steuer- und Regelstromkreisen wird der Schirm üblicherweise nur an einem Punkt mit Erde beziehungsweise dem Potentialausgleich verbunden. Dieser Anschlusspunkt befindet sich normalerweise auf der nicht explosionsgefährdeten Seite und wird in der Praxis häufig als „Clean Earth“ oder Funktionserde bezeichnet.

Die einseitige Schirmerdung soll verhindern, dass unzulässige Ausgleichsströme über den Kabelschirm fließen und dadurch die Eigensicherheit oder die Signalqualität beeinträchtigen. Eine beidseitige Schirmanbindung kann unter festgelegten Bedingungen zulässig oder aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit erforderlich sein. Voraussetzung ist insbesondere ein zuverlässig vorhandener Potentialausgleich zwischen beiden Enden.

Genau hier entsteht die Verwechslung: Das Erdungskonzept eines Ex-i-Kabelschirms wird gelegentlich fälschlicherweise auf die mechanische Kabelbewehrung übertragen.

Eine nur einseitige Anbindung der Kabelbewehrung kann Bestandteil einer technisch begründeten Planung sein, stellt jedoch nicht die übliche Ausführung dar. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass zwischen der Bewehrung und dem Potentialausgleichssystem keine gefährliche Potentialdifferenz und damit kein zündfähiger Funke entstehen kann.

Mindestens eine zuverlässige Verbindung der Bewehrung mit dem Potentialausgleichssystem muss erhalten bleiben. Eine Kabelverschraubung, mit der die Bewehrung bewusst von Erde isoliert wird, ist im nicht explosionsgefährdeten Bereich oder an einem Einsatzort mit EPL Gc beziehungsweise Dc anzuordnen.

Die entscheidende Prüffrage lautet deshalb nicht nur:

„Ist die Kabelbewehrung geerdet?“

Die fachlich richtige Frage lautet:

„Ist die Kabelbewehrung entsprechend der Anlagenplanung elektrisch durchgängig und zuverlässig mit dem Potentialausgleichssystem verbunden, ohne dass eine gefährliche Potentialdifferenz oder ein zündfähiger Funke entstehen kann?“

Der Grundsatz lässt sich klar zusammenfassen:

Die Kabelbewehrung wird üblicherweise an beiden Enden in den Potentialausgleich einbezogen.

Der Schirm eines eigensicheren Stromkreises wird üblicherweise an einem definierten Punkt geerdet.

Wer diese beiden Funktionen verwechselt, kann eine Installation errichten, die äußerlich korrekt erscheint, die Anforderungen an die elektrische Sicherheit und den Explosionsschutz jedoch nicht erfüllt.

Für Deutschland ist seit Februar 2026 die DIN EN IEC 60079-14:2026-02 (VDE 0165-1:2026-02) die aktuelle deutsche Fassung der EN IEC 60079-14:2024. Sie behandelt unter anderem die Erdung leitfähiger Schirme und die Einbindung von Kabelbewehrungen in den Potentialausgleich.

Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die Gefahrstoffverordnung mit der Gefährdungsbeurteilung und dem Explosionsschutzdokument sowie die Betriebssicherheitsverordnung mit den Anforderungen an die sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Die TRGS 723 konkretisiert die Vermeidung wirksamer Zündquellen und fordert die Einbeziehung leitfähiger Anlagenteile in den Potentialausgleich, wenn gefährliche Potentialverschiebungen auftreten können. Die BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 3 regelt die Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

#ATEX #Explosionsschutz #IECEx #ExPrüfung #DINENIEC60079 #VDE0165 #Kabelverschraubung #Potentialausgleich #Eigensicherheit #BetrSichV #GefStoffV