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GMP und Explosionsschutz2026-08-014 min

Eine GMP-Validierung bestätigt die Produktqualität – jedoch nicht automatisch den Explosionsschutz einer Anlage.

Die pharmazeutische Industrie zählt weltweit zu den am stärksten regulierten Industriezweigen. Jeder Prozessschritt – vom Rohstoff bis zum fertigen Arzneimittel – wird validiert, dokumentiert und überwacht. Sterile Herstellungsverfahren, Reinräume, Isolatoren sowie automatisierte CIP- (Cleaning in Place) und SIP-Systeme (Sterilisation in Place) gewährleisten reproduzierbare Produktionsbedingungen und bilden die Grundlage der Patientensicherheit sowie der Produktqualität gemäß dem EU-GMP-Leitfaden, insbesondere Annex 1.

Gerade daraus entsteht häufig eine Fehlannahme: Erfüllt eine Produktionsanlage sämtliche GMP-Anforderungen, sei damit auch der Explosionsschutz automatisch gewährleistet.

In der Praxis handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche technische Disziplinen mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Bei der Herstellung von Arzneimitteln werden regelmäßig brennbare Lösungsmittel wie Ethanol, Isopropanol, Methanol und Aceton eingesetzt. Darüber hinaus entstehen beim Mikronisieren, Mahlen, Granulieren, Wirbelschichttrocknen und bei der Tablettenherstellung feine brennbare Stäube, die unter geeigneten Bedingungen explosionsfähige Atmosphären bilden können. Moderne pharmazeutische Produktionsanlagen vereinen deshalb höchste Anforderungen an Produktqualität mit komplexen Fragestellungen des Explosionsschutzes.

Die eigentliche Herausforderung entsteht selten während der Erstvalidierung einer Anlage. Sie entwickelt sich im Laufe ihres Lebenszyklus. Produktportfolios verändern sich, Chargengrößen werden reduziert, Isolatoren modernisiert, Lüftungssysteme optimiert und Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt. Jede dieser Änderungen kann die ursprünglichen Annahmen der Zoneneinteilung, der Lüftungsauslegung oder der Bewertung möglicher Zündquellen beeinflussen, während die GMP-Validierung weiterhin vollständig gültig bleibt.

Aus diesem Grund entwickelt sich der Explosionsschutz zunehmend zu einem integralen Bestandteil moderner Pharmaceutical Quality Systems (PQS). Quality Risk Management nach ICH Q9, Management of Change, Asset Integrity sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 722, TRGS 723, TRGS 725 und TRGS 727), der TRBS 1112 und der IEC-60079-Reihe bilden heute einen gemeinsamen technischen Bewertungsrahmen für Planung, Betrieb und Änderungen explosionsgefährdeter Anlagen.

Eine GMP-Validierung bestätigt, dass eine Anlage reproduzierbar Arzneimittel in der geforderten Qualität herstellen kann. Sie ersetzt jedoch weder die Explosionsrisikobeurteilung noch die regelmäßige Überprüfung der Zoneneinteilung, der Zündquellenbewertung oder der Eignung explosionsgeschützter Betriebsmittel nach technischen Änderungen.

Die erfolgreichsten Pharmaunternehmen der Zukunft werden nicht allein an der Qualität ihrer Arzneimittel gemessen. Sie werden daran erkannt, dass jede technische Änderung sowohl unter GMP-Gesichtspunkten als auch unter den Anforderungen des Explosionsschutzes systematisch bewertet wird und dadurch Produktqualität, Anlagensicherheit und Anlagenverfügbarkeit gleichermaßen gewährleistet bleiben.

Quellen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 722, TRGS 723, TRGS 725, TRGS 727)

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1112)

Richtlinie 1999/92/EG (ATEX-Betriebsrichtlinie)

Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Produktrichtlinie)

EU-GMP-Leitfaden, Annex 1 – Herstellung steriler Arzneimittel

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