
Ein Ex-Zertifikat ist kein Aufkleber am Ende
Bei Ex-Instrumenten wird die Zertifizierung manchmal als letzter Schritt verstanden: Konstruktion fertig, Datenblatt fertig, Typenschild fertig – und dann noch schnell „ATEX“ darauf.
So funktioniert Explosionsschutz nicht.
Der Zertifizierungsprozess eines Ex-Instruments beginnt nicht mit der Kennzeichnung, sondern mit dem Schutzkonzept.
Wird das Instrument eigensicher ausgeführt?
Kommt ein druckfestes Gehäuse zur Anwendung?
Ist erhöhte Sicherheit möglich?
Geht es um Gas, Dampf, Nebel, Staub – oder um eine Kombination?
Welche Temperaturklasse oder maximale Oberflächentemperatur ist tatsächlich erreichbar?
Ist der Einsatz in Zone 0, 1, 2, 20, 21 oder 22 vorgesehen?
Sind Kabeleinführungen, Elektronik, Dichtungen, Gehäusewerkstoffe und Betriebszustände Teil derselben sicherheitstechnischen Bewertung?
Genau hier wird der Aufwand häufig unterschätzt.
Ein Messumformer, Sensor, Analysator oder Grenzschalter wirkt in der Anlage oft wie ein kleines Bauteil. Für die Zertifizierung ist er jedoch ein vollständiges technisches Nachweisobjekt. Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 2014/34/EU erfüllt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Produktsicherheitsgesetz und die 11. ProdSV, die Explosionsschutzprodukteverordnung.
In der technischen Bewertung wird in der Regel auf die harmonisierten Normen der DIN EN IEC 60079-Reihe zurückgegriffen, zum Beispiel auf DIN EN IEC 60079-0 für allgemeine Anforderungen, DIN EN IEC 60079-1 für druckfeste Kapselung „d“, DIN EN IEC 60079-7 für erhöhte Sicherheit „e“, DIN EN IEC 60079-11 für Eigensicherheit „i“ und DIN EN IEC 60079-31 für Schutz durch Gehäuse „t“ bei Staub.
Für den Betreiber ist das Zertifikat jedoch kein Freibrief.
Die Kennzeichnung muss zur Zone passen.
Die Gerätegruppe und Gerätekategorie müssen zur Anwendung passen.
Gasgruppe oder Staubgruppe müssen zum Stoff passen.
Temperaturklasse oder maximale Oberflächentemperatur müssen zur Zündtemperatur passen.
Umgebungstemperatur, Prozessbedingungen und Einbaulage müssen innerhalb der Zertifikatsgrenzen liegen.
Die „besonderen Bedingungen für die sichere Verwendung“ müssen gelesen und umgesetzt werden.
Gerade dort entstehen in der Praxis die Schwachstellen.
Ein Ex-i-Instrument wird als sicher betrachtet, aber Barriere, Kabelparameter und Entity-Werte werden nicht sauber nachgewiesen.
Ein Ex-d-Gehäuse wird geöffnet, ohne die Flammspalte, Schraubenqualität oder passende Kabelverschraubung zu bewerten.
Ein Sensor wird bei höherer Umgebungstemperatur eingesetzt, als im Zertifikat vorgesehen.
Eine Staubatmosphäre wird behandelt, als ginge es nur um Gas.
Ein Gerät wird durch einen „vergleichbaren Typ“ ersetzt, ohne die Zertifikatsbedingungen erneut zu prüfen.
Dann ist das Zertifikat formal vorhanden, aber die Explosionssicherheit technisch nicht mehr vollständig nachgewiesen.
Nach Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung muss der Betreiber die Gefährdungen beim Verwenden von Arbeitsmitteln und beim Umgang mit Gefahrstoffen beurteilen. Wenn gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können, sind die TRGS 720 ff. und die TRBS 2152-Reihe als anerkannte technische Regeln heranzuziehen. Für Auswahl, Errichtung, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind insbesondere DIN EN IEC 60079-14 und DIN EN IEC 60079-17 maßgebend.
Die Kernaussage bleibt einfach:
Eine Zertifizierung beweist nicht, dass jede spätere Anwendung sicher ist.
Sie beweist, dass ein bestimmtes Produkt innerhalb festgelegter Grenzen nach einem bestimmten Schutzkonzept bewertet wurde.
Die eigentliche Facharbeit liegt danach in der Verbindung von Zertifikat, Kennzeichnung, Einsatzbedingungen, Installation, Prüfung, Wartung und Änderungsmanagement.
Ein Ex-Instrument ist erst dann sicher, wenn das Zertifikat passt, die Anwendung passt und die Ausführung im Feld passt.
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Quellen
Die Europäische Kommission beschreibt die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU als Regelwerk für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, einschließlich grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen sowie Konformitätsbewertungsverfahren vor dem Inverkehrbringen.
In Deutschland wird die Richtlinie 2014/34/EU über die 11. ProdSV – Explosionsschutzprodukteverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Die BAuA führt die TRBS 2152-Reihe für gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, darunter die Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und die Vermeidung wirksamer Zündquellen.
Die TRGS 720 behandelt gefährliche explosionsfähige Gemische als allgemeine technische Grundlage der Gefahrstoffbewertung.